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Projekte

Die Susanne und Martin Knechtli-Kradolfer-Stiftung wählt ihre Partner aktiv aus und berücksichtigt nur ergänzend und in Ausnahmefällen Gesuche.

Stiftungsratssitzungen finden mehrmals jährlich statt. Die Termine werden nicht kommuniziert. Gesuche können jederzeit eingereicht werden.

Beschreibung

Die Susanne und Martin Knechtli-Kradolfer-Stiftung unterstützt Projekte in folgenden Bereichen: Bildende Kunst, Tanz, Musik, Literatur, Theater, Film, interdisziplinäre und wissenschaftliche Projekte sowie soziale, Tierschutz- und ökologische Projekte. Insbesondere werden Projekte mit relevantem Bezug zum Stiftungszweck, Projekte von anerkannter Qualität, mit erkennbarem Potenzial, mit nachhaltiger Wirkung oder mit ausgewiesenem Bedürfnis gefördert. Es werden keine Projekte unterstützt, die in den Förderbereich der öffentlichen Hand fallen. Die Unterstützung ist finanzieller Natur und erfolgt subsidiär.

Vergabekriterien

Unterstützte Institutionen sind verpflichtet, die Stiftung korrekt mit vollständigem Namenszug in ihrer analogen und digitalen Kommunikation zu nennen und über den Projektabschluss zu berichten.

Positive Kriterien

  • Projekt-Gesuche von qualifizierten Kulturschaffenden aller Sparten (Tanz, Bildende Kunst, Musik, Literatur, Theater, Film, interdisziplinäre und wissenschaftliche Projekte)
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Soziale Projekte, die Gewalt gegen Kinder, Frauen oder Männer bekämpfen
  • Tierschutzprojekte mit Innovationscharakter, Anspruch auf Nachhaltigkeit oder mit Fokus auf Vermittlung des Tierschutzes
  • Ökologische Projekte mit hohem Nutzen für die Allgemeinheit

Negative Kriterien

  • Allgemeine Spenden-Aufrufe oder Gesuche, die nicht spezifisch an die Stiftung gerichtet sind
  • Gesuche von provisionsbeteiligten Marketing- oder Fundraising-Agenturen
  • Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Projekte
  • Projekte und Anträge, für die andere staatliche Stipendien oder Beiträge erhältlich sind
  • Unvollständige Dossiers und Gesuche
  • Undatierte und nicht persönlich unterschriebene Gesuche

Unvollständige Gesuche werden nicht behandelt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Ablehnungen werden nicht begründet. Gesuche können sowohl von Kulturschaffenden, von Privatpersonen als auch von Institutionen eingereicht werden.

Anforderungen

Gesuche müssen mindestens einen Monat vor Projektbeginn, per Mail oder per Post, eingereicht werden (korrekte Anschrift siehe unter Kontakt). Bei Unterlagen, die per Mail gesandt werden, darf die Datenmenge 5 MB nicht überschreiten.

Die auf dem Postweg eingereichten Unterlagen müssen individuell an die Stiftung gerichtet und unterzeichnet sein. «Massenversände» werden nicht beantwortet.

Damit ein Gesuch vom Stiftungsrat der Susanne und Martin Knechtli-Kradolfer-Stiftung behandelt wird, müssen folgende formalen Anforderungen erfüllt und Beilagen vorhanden sein:

  • Persönliches, datiertes und unterzeichnetes Motivationsschreiben
  • Kurzbeschrieb des Projekts (max. 1'000 Zeichen)
  • Detaillierter Projektbeschrieb
  • Biografien der Mitwirkenden
  • Umsetzungsplan / Termine
  • Budget und Finanzierungsplan, inkl. vollständige Bankangaben
  • Liste anderer Förderstellen (Zusagen & Absagen)
  • Dokumentation bisheriger künstlerischer Tätigkeiten

Informationspflicht

Die Empfängerinnen und Empfänger von Fördergeldern verpflichten sich, die Stiftung über den Verlauf des Projekts auf dem Laufenden zu halten und allfällige formale oder inhaltliche Änderungen mitzuteilen.

Verdankung

Die Empfängerinnen und Empfänger von Fördergeldern verpflichten sich, die Stiftung in sämtlichen projektbezogenen Publikationen (Print- und Onlinemedien) namentlich mit Schriftzug zu nennen.

Abschlussbericht

Dem Schlussbericht sind Belegexemplare sämtlicher Publikationen beizulegen, in denen die Verdankung, die Namensnennung und die Verwendung des Stiftungs-Schriftzugs ersichtlich sind.

Haftungsausschluss

Die Haftung für Inhalt und Durchführung der Projekte und Veranstaltungen liegt ausschliesslich bei den Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfängern.